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Hallen-/Portal-/Deckenkranausbildung

Kranführer/in ist ein abwechslungsreicher Beruf, der viel Verantwortung erfordert. Die Risiken bei einer falschen Bedienung sind groß. Aus diesem Grund ist eine Unterweisung zwingend nötig! In den Vorschriften der Berufsgenossenschaften ist festgelegt, dass jeder Kranführer/in eine Ausbildung mit theoretischer und praktischer Prüfung nachzuweisen hat. Ein Kranschein ist also Pflicht.

Kranführerschein bei CleverLift machen


Ein Kranschein von CleverLift bietet Ihnen mehrere Vorteile, zum einen entspricht dieser den gesetzlichen Vorschriften und zum anderen verbessert dieser Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt attraktiver darzustehen.

CleverLift bietet Kranführerschein-Lehrgänge mit folgenden Inhalten an:

  • Gesetzliche Vorschriften der Berufsgenossenschaft
  • Unfallverhütungsvorschriften, Bedienungsvorschriften, Sicherheitsregeln
  • Bauarten, Baugruppen und Sicherheitseinrichtungen von Kranen
  • Persönliche Schutzausrüstungen
  • Umgang mit Lasten, Arbeit mit Traglasttabellen
  • Grundsätze des Anschlagens und Handzeichengebung
  • Anforderungen an die Kranabnahme/Kranprüfung
  • Pflege und Wartung, Sichtkontrollen und Funktionsproben
  • Verhalten bei Störungen
  • Praktische Übungen

CleverLift stellt nach erfolgreich bestandener schriftlicher und praktischer Abschlussprüfung einen Kranführerschein aus, oft wird dieser auch einfach nur Kranschein genannt.

Voraussetzungen
Die Kranführer/in-Ausbildung richtet sich an Teilnehmer/in, die Brücken-, Portal- und Hallenkrane bedienen oder bedienen werden. Vorkenntnisse in der Kranbedienung sind erforderlich. Sie sollten mindestens 18 Jahre alt sein. Geistige, Charakterliche, Körperliche Eignung sind zwingend nötig.

Abschluss
Die Teilnehmer legen eine interne schriftliche und praktische Prüfung durch CleverLift ab. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten sie einen krantyp- und personenbezogenen Kranführerausweis, der unbefristet gültig ist.

Rechtlichen Grundlagen
Die Ausbildung beruht auf folgenden rechtlichen Grundlagen:

  • DGUV Vorschrift 52 (BGV D6)
  • DGUV Grundsatz 309-003 (BGG 921)
  • DGUV Vorschrift 1 (BGV A1)
  • Arbeitsschutzgesetz, BetrSichV

Hallen- / Portal- / Deckenkranausbildung

  • Auf Anfrage / Person